top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.06.2022

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und johnCatering, Eichborndamm 111, 13403 Berlin, (nachfolgend Caterer oder Catering genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Catering ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn aus der Auftragsbestätigung ergibt sich etwas anderes. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt der Caterer keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen.

2.2. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Kunden und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

2.3. Sollten einzelne Artikel unseres Angebotes nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor.

2.4. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Auftragsbestätigung des Caterers zustande.

2.5. In Anspruch genommene Vorverkostungen von Speisen und Wein werden bei nicht Zustandekommen des Vertrages dem Kunden entsprechend unserer Preisliste in Rechnung gestellt

 

3. Lieferung/Übergabe/Abholung

3.1. Erfolgt die Lieferung durch uns, so werden Lieferkosten berechnet. Die Anlieferung erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass am Liefer- sowie Abholtag und zur Liefer- sowie Abholzeit der Zugang zum Veranstaltungsraum frei ist. Der Besteller oder ein Bevollmächtigter hat bei der Anlieferung oder Abholung anwesend zu sein. Die Waren werden in Transportwagen angeliefert und mit der Platzierung dieser am vereinbarten Lieferort ist die Dienstleistung „Anlieferung“ abgeschlossen.

3.2. Sollte ein Aufbau durch den Caterer vereinbart worden sein, hat der Besteller dafür zu sorgen, dass der entsprechende Raum gut zugänglich, von behinderndem Mobiliar frei geräumt und mit Mobiliar entsprechend der Vereinbarung bestückt ist. Eventuelle Besonderheiten (z.B. Treppen, kein Aufzug, etc.) müssen bis spätestens 2 Tage vor Anlieferung mitgeteilt werden.

3.3. Eventuelle Beanstandungen sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach Übergabe/ Leistung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt das Catering keinerlei Haftung.

3.4. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

3.5. Alle vom Caterer angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum des Caterers, und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.

3.6. Die Erzeugnisse des Caterers reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

3.7. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.

3.8. Für die Abholung entsprechend Vereinbarung müssen unsere Transportwagen gut zugänglich und vollständig gepackt an vereinbarter Stelle bereit stehen. Die vereinbarten Lieferungs- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn der Caterer wird an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die trotz der zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, oder durch höhere Gewalt daran gehindert. Etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Bestellers entfallen.

 

4. Preise

4.1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.

4.2. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

4.3. Die Angebotspreise gelten vier Wochen ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser vier Wochen ist der Caterer berechtigt, die Preiserhöhungen oder –senkungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen oder -senkungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss bzw. Angebotannahme liegt.

4.4. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Caterer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen.

4.5. Die genannten Preise, insbesondere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf im Angebot angeführten Leistungen. Insbesondere die Anmietung von Veranstaltungsräumen, Zelten oder ähnlichen Raumschaffungsmaßnahmen sind, wenn nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt, nicht im Angebot enthalten – gleiches gilt auch für eventuelle mit den Räumlichkeiten verbundenen Nebenkosten wie Abschlagzahlungen an vor Ort ansässige Gastronomie.

4.6. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 90 Tagen zwischen Auftragsannahme und Vertragsbeginn, behält sich johnCatering das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung bei johnCatering führen würden (insbesondere Steigerung des Verbraucherindexes, der Produktions- und Personalkosten oder Einkaufspreise). 

 

5. Personenanzahl

Geringfügige Änderungen der Personenanzahl (+/-10%) müssen bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bestätigt werden. johnCatering behält sich vor, evtl. Preisanpassungen gemäß der veränderten Personenanzahl vorzunehmen. Die bestätigte Personenzahl ist gleichsam ausschlaggebend für die Rechnungserstellung, unabhängig wie viele Personen tatsächlich bei der Veranstaltung anwesend waren.

 

6. Stornobedingungen

Soweit der Kunde aus einem Grund kündigt, zurücktritt bzw. storniert, den johnCatering nicht zu vertreten hat, kann johnCatering wahlweise die konkret entstandenen Kosten und Vergütungsansprüche geltend machen, oder ihre Vergütung pauschal, orientiert an einem typischerweise erfolgten Aufwand im Verhältnis zum Fortschreiten der Leistungen wie folgt abrechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist:

6.1. Bei einer Stornierung bis vier Wochen (28 Tage) vor dem Liefertermin 25 % der vereinbarten Vergütung und Kosten,
6.2. bei einer Vertragsaufhebung bis zwei Wochen (14 Tage) vor dem Liefertermin 50 % der vereinbarten Vergütung und Kosten,
6.3. bei einer Vertragsaufhebung bis eine Woche (7 Tage) vor dem Liefertermin 75 % der vereinbarten Vergütung und Kosten,
6.4. danach die vollen Beträge (100 %).

Kann der Kunde nachweisen, dass der Schaden von john Catering geringer ist als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist, so hat er nur den geringeren Betrag, oder, wenn nachweislich kein Schaden entstanden ist, keine Pauschale zu zahlen.

Eine kostenfreie bzw. gegen Zahlung einer Stornopauschale erfolgende Stornierung ist nicht möglich, soweit johnCatering in Erwartung der Vertragserfüllung mit der Herstellung bzw. Produktion der Bestellung beginnt und diese auf kundenspezifischen Wunsch erfolgt.

In jedem Fall hat der Kunde die tatsächlich entstandenen (Storno-)Kosten bei Dritten zu erstatten bzw. zu zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Stornierung erfolgt, das disponierte bzw. gebuchte Personal bereits angereist ist bzw. Kosten für die Anreise, Übernachtung usw. bereits angefallen sind.Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und unabhängig von den vorstehend genannten Pauschalen oder Kostentragungen ist der Kunde zur Übernahme aller Kosten verpflichtet, die durch vertragliche Verpflichtungen entstehen, welche aufgrund des Abschlusses des Vertrages und/oder auf Veranlassung des Kunden von johnCatering gegenüber Dritten eingegangen wurden und von johnCatering redlicherweise ausgehen durfte, dass die Kosten bzw. Veranlassung zur Vertragsdurchführung geboten sind.

 

 

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Zahlung der Rechnung hat nach Rechnungserhalt innerhalb 14 Tage netto ohne Abzug zu erfolgen.

7.2. Zahlungen werden auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet und zwar in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptsache.

7.3. Bei Zahlungsverzug gelten 10% Verzugszinsen als vereinbart.

 

8. Versicherung

8.1. Allfällige Versicherungen hat der Veranstalter, Kunde oder Auftraggeber selbst abzuschließen.

 

9. Gerichtsstand

9.1. Gerichtsstand ist Berlin.

 

10. Haftung

10.1. Die Haftung für jegliche Schäden ist ausgeschlossen.

bottom of page